Notfallplanung in der Immobilienbranche

Welche Vorsorgemaßnahmen Gesellschafter, Geschäftsführer & Co. treffen sollten

Die Stimmung in der deutschen Immobilienwirtschaft könnte nicht besser sein. Zahlreiche Geschäftsabschlüsse und volle Auftragsbücher sorgen für hohe Auslastung. Doch die Herausforderungen liegen nicht nur in den aktuellen operativen Aufgaben. Denn mit dem Geschäftsumfang oder der Größe von Projekten steigen auch Verantwortung und mögliche Schäden im Risikofall.

Vorkehrungen treffen

Deshalb ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, auch über die Notfallplanung im Unternehmen nachzudenken bzw. vor Jahren getroffene Vorkehrungen einmal wieder zu überprüfen. Zwar verfügen viele Unternehmen über Gesellschaftsverträge mit Vorsorgeklauseln für den Notfall. Doch folgen diese in der Regel vor allem dem Ziel, die Gesellschaft im Notfall entscheidungsfähig zu halten. Ob die Entscheidungen dann im Sinne des Unternehmers oder des Unternehmens ausfallen, bleibt meist vollkommen unberücksichtigt. Das kann wichtige Projekte gefährden, das Unternehmen in Schieflage bringen und das Lebenswerk des Unternehmers zerstören.

Häufig unterliegen die Unternehmer auch falschen Annahmen, berichtet Felix Wallenhorst, ein auf Vermögensnachfolge spezialisierter Wirtschaftsprüfer in München. So sind z.B. bei schwerer Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit die Angehörigen nicht ohne weiteres für den Unternehmer handlungsbefugt.

Deshalb sind für alle wichtigen Entscheidungen Vorkehrungen für den Notfall notwendig. Hierzu zählen Vollmachten zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten, Handlungsvollmachten und Handlungsanweisungen im Unternehmen sowie testamentarische Regelungen zur Nachfolge im Erbfall.

Vollmachten und Verfügungen

Dabei ist immer auch darauf zu achten, dass errichtete Vollmachten und getroffene Verfügungen im Rahmen eines bestehenden Gesellschaftsvertrags auch wirksam werden können. Ebenso ist umsichtiges Vorgehen notwendig, um einen Missbrauch von Vollmachten auszuschließen oder zumindest wirksam einzuschränken. Nicht zuletzt sind mögliche Liquiditätsbelastungen durch Steuern im Erbfall, oder aus abzufindenden Erbrechten bzw. Gesellschaftsanteilen zu beleuchten.

Notfallplanung in der Immobilienbranche für Gesellschafter & Co. 

Besonderer Handlungsbedarf besteht bei der Notfallplanung von Gesellschaften, bei denen Geschäftsführung und die Mehrheit der Gesellschaftsanteile in einer Person gebündelt sind. Hier ist im Notfall weder die Geschäftsführung noch die Gesellschafterversammlung ohne weiteres handlungsfähig, ein existentielles Risiko für das Unternehmen. Auch diesem Risiko kann wirksam begegnet werden, wenn man kritische Szenarien analysiert und durch entsprechende Vollmachten und Vorkehrungen im Gesellschaftsvertrag absichert.

Basis für alle Verfügungen ist das Erkennen von Qualifikation, Verantwortungsbewusstsein und Vertrauenswürdigkeit von Mitarbeitern, Beratern oder Familienmitgliedern die mit dem Unternehmen oder der Branche vertraut sind. Sich hierüber ein Bild zu verschaffen, ist der erste Schritt. Dieser sollte anschließend in der Notfallplanung konkretisiert und durch entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. Langfristig kann sich daraus auch eine Nachfolgeplanung für das Unternehmen entwickeln.

Partner für Notfallplanung in der Immobilienbranche 

Wir erarbeiten für Sie einen individuellen Finanzplan zusammen mit unseren Experten – wie Finanz- und Nachfolgeplanern – oder auf Wunsch auch mit externen Spezialisten, wie z. B. Steuerberatern. Gern überprüfen wir auch vorhandene Vereinbarungen. Sprechen Sie uns an.

Mehr über unsere Leistungen zu Notfallplanung in der Immobilienbranche für Unternehmer und Immobilienprofis:
www.donner-reuschel.de/immobilienprofis

Autor / Kontakt
Christian Hirschbolz
Finanz- und Vermögensnachfolgeplanung
Bankhaus DONNER & REUSCHEL
Friedrichstraße 18, 80801 München
Telefon: +49 (0)89 2398-2022
E-Mail: christian.hirschbolz@donner-reuschel.de

Felix Wallenhorst
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Landshuter Allee 11, 80637 München
Telefon: +49 (0)89 1892-9860
E-Mail: kanzlei@kanzlei-wallenhorst.de
Internet: www.kanzlei-wallenhorst.de

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